Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ggf. auch deren Stellvertreter bilden gemeinsam den Schulelternrat.
Der Schulelternrat ist die „Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule. Er erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger.
Der Schulelternrat wählt den Vorsitzenden des Schulelternrates, einen oder mehrere Stellvertreter, die Vertreter der Eltern in der Gesamtkonferenz, im Schulvorstand, in den Fachkonferenzen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern.
Nurqül Poyraz
Der Vorsitzende und seine Stellvertreter müssen dem Schulelternrat angehören; für die übrigen Funktionen können alle Eltern kandidieren.
Wer seine Funktion als Vorsitzender ggf. als Stellvertreter in einer Klassenelternschaft verliert, scheidet damit auch aus dem Schulelternrat aus.
Der Vorsitzende des Schulelternrates und der stellvertretende Vorsitzende scheiden aus ihrem Amt jedoch erst aus, wenn keines ihrer Kinder mehr die Schule besucht oder wenn die Wahlperiode
abgelaufen ist.
Der Schulelternrat hat sich um alle Fragen zu kümmern, die für die Elternschaft der Schule wichtig sind. Er unterstützt die Klassenelternschaften und hat dieselben Informations- und Anhörungsrechte wie die Klassenelternschaft.
Die vom Schulelternrat gewählten Vertreter im Schulvorstand, in den Konferenzen und Ausschüssen sollen die Belange der Eltern vertreten und in den Elterngremien der Schule über ihre Arbeit berichten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landeselternrats Niedersachsen: https://www.ler-nds.de/